Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

gourmetrea ist ein Kursanbieter für Kochkurse und Seminare.
Die Kurse unterliegen einer Mindestteilnehmerzahl, wobei die Teilnehmerzahl bewusst klein gehalten wird. Die Mindest- und die Höchstteilnehmerzahlen sind aus der Information zu Ihrem Kurs bzw. Seminar ersichtlich.
Die vorgenannten Kurse können durch die Inhaberin, Frau Elke Grimpe, oder durch eine von ihr hierzu beauftragte Person geleitet und durchgeführt werden.
Für Verträge mit gourmetrea gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
gourmetrea ist bewusst, dass sich die Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch in der Sprache widerspiegeln muss. Aus Gründen der Übersichtlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedoch nicht die geschlechtsspezifischen Bezeichnungen verwendet, sondern lediglich die maskuline Form wie z.B. „der Teilnehmer“, die jedoch beide Geschlechter umfasst, also sowohl „Teilnehmerinnen“ wie „Teilnehmer“ meint.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kursen hat per Brief, Telefax oder E-Mail unter Verwendung des Anmeldeformulars von gourmetrea (auf Anfrage bei gourmetrea erhältlich) oder unter Verwendung des unter www.gourmetrea.de hinterlegten Anmeldeformulars zu erfolgen. Teilnehmer können sich auch online über unsere Shopfunktion anmelden. Dazu ist es erforderlich, bei der gewünschten Veranstaltung auf „Termine und Buchung“ zu klicken. Nach Auswahl eines geeigneten Termins wird mit einem Klick auf „Jetzt buchen“ der Warenkorb angezeigt. Diesem ist die Veranstaltung und der Preis für die Veranstaltung zu entnehmen. Mit „Weiter zur Kasse“ geht es zur Eingabe der Daten des Teilnehmers, soweit dieser noch kein Konto bei gourmetrea hat. Ist alles eingegeben, kann die Buchung mit der Bestätigung der AGB, Datenschutzbestimmungen und Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung durch einen Klick auf „Jetzt buchen“ abgeschlossen werden. Die Daten werden von gourmetrea unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Der Teilnehmer kann die Daten nicht einsehen. gourmetrea übermittelt auf Anfrage die Daten zur Buchung. Selbstverständlich erhält der Teilnehmer im Anschluss an die Buchung eine Email von gourmetrea, in welcher die Annahme der Buchung erklärt wird, oder ggf. die Ablehnung. Insoweit ist die „Buchung“ durch den Teilnehmer ein Angebot an  gourmetrea, den Vertrag abzuschließen. Das Internetangebot von gourmetrea stellt eine Aufforderung an potenzielle Teilnehmer dar, ein verbindliches Angebot abzugeben.
Die bei den Seminarangeboten Maßgeblich für den Zeitpunkt der Anmeldung ist der Eingang der Anmeldung bei gourmetrea. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei gourmetrea. Bucht eine Gruppe, das heißt ein Zusammenschluss von mindestens 4 Personen, einen Kurs, so ist mit der Anmeldung die Anzahl der teilnehmenden Gruppenmitglieder verbindlich mitzuteilen.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und gourmetrea kommt mit der Anmeldung bei gourmetrea und Annahme des Vertrages durch gourmetrea zustande. Maßgeblich ist bei mehreren Anmeldungen und der Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei gourmetrea. gourmetrea wird die Annahme unverzüglich bestätigen.

4. Zahlung und Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung

gourmetrea leistet gegen Vorkasse. Dem Teilnehmer wird eine Rechnung übermittelt, der die Bankverbindung zu entnehmen ist. Barzahlung an Referenten ist nicht gestattet. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist bis Kursbeginn und so zu leisten, dass die Teilnahmegebühr spätestens bei Kursbeginn an gourmetrea gezahlt ist. Die Teilnahme an einem Kurs setzt dabei grundsätzlich voraus, dass die Teilnehmergebühr bei Kursbeginn auf dem Konto von gourmetrea eingegangen ist. Sollte der Teilnehmer die Überweisung nicht (mehr) rechtzeitig vornehmen können, kann der Teilnehmer bei Kursbeginn auch den Abgang der Zahlung auf das Konto von gourmetrea durch einen geeigneten Beleg (z.B. Kontoauszug; nicht: Durchschlag des Überweisungsauftrags) nachweisen. Liegt bei Kursbeginn die Zahlung des Teilnehmers nicht vor und ist auch der Abgang der Zahlung an gourmetrea nicht nachgewiesen, kann gourmetrea den gebuchten Platz anderweitig vergeben und einem angemeldeten Teilnehmer die Teilnahme an dem Kurs versagen.
Wird der Teilnehmer wegen nicht erfolgter, verspäteter oder nicht nachgewiesener Zahlung der Teilnahmegebühr zu dem Kurs nicht zugelassen und konnte gourmetrea den Platz nicht anderweitig vergeben, bleibt der Teilnehmer verpflichtet, die Teilnahmegebühr an gourmetrea zu zahlen. Dem Teilnehmer steht jedoch der Nachweis frei, dass gourmetrea ein geringerer Schaden als in Höhe der Teilnehmergebühr entstanden ist.

5. Kursverlauf und Mitwirkungspflichten

Weisungen des Veranstalters und der Kursleitung zur Hausordnung und zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sind zu befolgen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, zum Schutze der eigenen Gesundheit und der Gesundheit der anderen Teilnehmer, sich rechtzeitig vor Kursbeginn darüber Gewissheit zu verschaffen, dass er insbesondere keine Allergien, Krankheiten oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen hat, die ihn selbst oder andere Teilnehmer gefährden oder gefährden könnten. Sollte eine solche Gefährdung bestehen oder zu befürchten sein, so ist dies gourmetrea unverzüglich, jedoch rechtzeitig vor Kursbeginn, mitzuteilen.
Nimmt ein Teilnehmer während des Kurses nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückzahlungsanspruch.

6. Stornierung

Der Teilnehmer kann seine Anmeldung ohne Angaben von Gründen stornieren. Stornierungen können ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang bei gourmetrea.
Erfolgt die Stornierung bis zu 21 Tage vor dem Kursbeginn, so ist die Teilnahmegebühr nicht zu entrichten, sondern von dem Teilnehmer stattdessen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Teilnehmerbeitrages, mindestens jedoch 10 € zu zahlen. Im Falle der Stornierung einer Gruppenanmeldung beträgt die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr EUR 20,– pro angemeldetem Gruppenmitglied. Erfolgt die Stornierung vom 20. Tag bis 11. Tag vor Kursbeginn, sind 70 % der Teilnahmegebühr an gourmetrea zu entrichten. Bei Stornierung einer Gruppenanmeldung berechnet sich dieser Betrag auf Basis der bei der Anmeldung der Gruppe angegebenen Teilnehmerzahl. Erfolgt die Stornierung ab 10 Tage vor dem Tag des Kursbeginns, ist die volle Teilnehmergebühr an gourmetrea zu entrichten.
Bei Stornierung einer Gruppenanmeldung berechnet sich dieser Betrag auf Basis der bei der Anmeldung angegebenen Teilnehmerzahl. Dem Teilnehmer oder der Gruppe steht der Nachweis frei, dass gourmetrea im konkreten Fall ein geringerer Schaden als die pauschal erhobene Bearbeitungsgebühr entstanden ist.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher wird von den hier getroffenen Regelungen nicht berührt.

7. Ersatzteilnehmer

Im Falle einer Stornierung kann der angemeldete Teilnehmer auch einen anderen Teilnehmer als Ersatz stellen. Der angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber gourmetrea frei, sobald der Ersatzteilnehmer den Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen ist. Für Stornierungen durch den Ersatzteilnehmer gilt Ziffer 6. entsprechend.
Der angemeldete Teilnehmer ist verpflichtet, den von ihm gestellten Ersatzteilnehmer unverzüglich darauf hinzuweisen, dass dieser sich rechtzeitig vor Kursbeginn darüber Gewissheit verschafft, ob er an dem Kurs teilnehmen kann, ohne sich oder die anderen Teilnehmer gesundheitlich zu gefährden (vgl. Ziffer 5.). Der angemeldete Teilnehmer sollte außerdem im eigenen Interesse den von ihm gestellten Ersatzteilnehmer unverzüglich auf die Notwendigkeit rechtzeitiger Zahlung und die Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung (vgl. Ziffer 4.) hinweisen.

8. Absage durch gourmetrea; Änderungen

gourmetrea behält sich vor, Termine für Kurse aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Erkrankung des Kursleiters abzusagen. gourmetrea wird den Teilnehmer unverzüglich über die Absage informieren und dem Teilnehmer die von diesem gezahlte Teilnahmegebühr ohne Abzug unverzüglich erstatten. Weitere Ansprüche des Teilnehmers gegen gourmetrea aufgrund der Kursabsage bestehen nicht. Sollte eine Präsenzveranstaltung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen „Coronabedingt“ zeitweilig nicht durchgeführt werden dürfen, so wird der Termin auf einen anderen Zeitpunkt verlegt, an welchem Veranstaltungen möglich sind. Ein Kündigungsgrund besteht dadurch nicht.
gourmetrea kann den Kursinhalt und den Veranstaltungsort ändern, soweit dies notwendig ist, um die Durchführung zu gewährleisten. Bei erheblichen Änderungen, die eine Änderung des Vertragsinhalts zur Folge haben (z.B. Verlegung des Veranstaltungsortes in eine andere Stadt) hat der Teilnehmer ein Kündigungsrecht und das Recht auf Erstattung seiner Teilnehmergebühren.

9. Fristlose Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien, den gebuchten Kurs aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wird durch die vorstehenden Regelungen zur Stornierung oder Absage des Kurses nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn ein Verhalten des Vertragspartners derartig gegen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt, dass dem anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar erscheint. Kein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Vertragspartner etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, an einer Veranstaltung teilzunehmen. gourmetrea ist, soweit ein Referent erkrankt, zum Austausch desselben oder zur Verlegung des Veranstaltungstermins berechtigt. Für die Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. Haftung und Haftungsausschluss

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

11. Hausordnung

Für Veranstaltungen (Kochkurse, Seminare etc.) in geschlossenen Räumen gilt eine Hausordnung, die vor Ort deutlich sichtbar aushängt und übliche Regelungen zum Verhalten in den Räumlichkeiten enthält. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Regelungen der Hausordnung zu beachten.

12. Datenschutz
  1. gourmetrea wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Teilnehmers die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
  2. Personenbezogene Daten des Teilnehmers werden von gourmetrea erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist.
    Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Teilnehmers erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Teilnehmer eingewilligt hat.
  3. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
  4. gourmetrea ist berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages das Risiko von Zahlungsausfällen auf Teilnehmerseite zu prüfen.
    Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Teilnehmers erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Teilnehmers verwendet.
    Für die Prüfung wird gourmetrea Leistungen von Auskunfteien, wie z.B. der SCHUFA Holding AG (Wiesbaden), oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Teilnehmers an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen.
    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
  5. gourmetrea ist insbesondere berechtigt, die Daten des Teilnehmers an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages (z.B. für Versand, Rechnungsstellung oder Teilnehmernbetreuung) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist. gourmetrea wird diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen, Ausfallversicherer) weiterleiten.
  6. gourmetrea wird dem Teilnehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Teilnehmer betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Teilnehmer hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Übermittlung seiner Daten an einen Dritten zu verlangen. Außerdem steht dem Teilnehmer das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
  7. Der Teilnehmer kann einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten (I) für die erforderliche Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die gourmetrea übertragen wurde oder (II) zur erforderlichen Wahrung der berechtigten Interessen gourmetreas oder eines Dritten – wie ggf. nach der vorstehenden Ziffer 5 – nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber gourmetrea widersprechen. Wenn gourmetrea keine überwiegenden zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verwendung nachweisen kann, wird gourmetrea die betroffenen Daten nach Erhalt des Widerspruchs nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
    Der Teilnehmer kann gleichfalls einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit unentgeltlich durch eine formlose Mitteilung gegenüber gourmetrea widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird gourmetrea die betroffenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
  8. Verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie für die Ausübung der unter Ziffern 6 und 7 beschriebenen Rechte ist gourmetrea, Anschrift und Vertretungsberechtigte sind dem Vertragskopf bzw. Briefbogen zu entnehmen.

Stand 06/21

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.