Weiterbildung Hamburg
Gourmetrea ist Mitglied bei Weiterbildung Hamburg und hält die Standards für Weiterbildungen ein.
Stimmt die Qualität der Weiterbildung nicht mit den Standards von Weiterbildung Hamburg überein oder bei Problemen mit gourmetrea finden Sie hier nähere Informationen zu einer Beratung und Konfliktklärung.
VDOe
Mit dem VDOe-Siegel wird belegt, dass der Inhaber seine fachliche Eignung für Ernährungsberatung und –therapie nachgewiesen hat und sich berufsbegleitend regelmäßig weiterbildet.
gourmetrea
Elke Grimpe
Telefon (040) 85 40 14 09
Telefax (040) 85 40 14 12
Wattenbergstr. 28
21075 Hamburg
1. Allgemeines
gourmetrea ist ein Kursanbieter für Kochkurse und Seminare.
Die Kurse unterliegen einer Mindestteilnehmerzahl, wobei die Teilnehmerzahl bewusst klein gehalten wird. Die Mindest- und die Höchstteilnehmerzahlen sind aus der Information zu Ihrem Kurs bzw. Seminar ersichtlich.
Die vorgenannten Kurse können durch die Inhaberin, Frau Elke Grimpe, oder durch eine von ihr hierzu beauftragte Person geleitet und durchgeführt werden.
Für Verträge mit gourmetrea gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
gourmetrea ist bewusst, dass sich die Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch in der Sprache widerspiegeln muss. Aus Gründen der Übersichtlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedoch nicht die geschlechtsspezifischen Bezeichnungen verwendet, sondern lediglich die maskuline Form wie z.B. „der Teilnehmer“, die jedoch beide Geschlechter umfasst, also sowohl „Teilnehmerinnen“ wie „Teilnehmer“ meint.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen hat per Brief, Telefax oder E-Mail unter Verwendung des Anmeldeformulars von gourmetrea (auf Anfrage bei gourmetrea erhältlich) oder unter Verwendung des unter www.gourmetrea.de hinterlegten Anmeldeformulars zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Anmeldung ist der Eingang der Anmeldung bei gourmetrea. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei gourmetrea. Bucht eine Gruppe, das heißt ein Zusammenschluss von mindestens 4 Personen, einen Kurs, so ist mit der Anmeldung die Anzahl der teilnehmenden Gruppenmitglieder verbindlich mitzuteilen.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und gourmetrea kommt mit der Anmeldung bei gourmetrea und Annahme des Vertrages durch gourmetrea zustande. Maßgeblich ist bei mehreren Anmeldungen und der Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei gourmetrea. gourmetrea wird die Annahme unverzüglich bestätigen.
4. Zahlung und Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist bis Kursbeginn und so zu leisten, dass die Teilnahmegebühr spätestens bei Kursbeginn an gourmetrea gezahlt ist. Die Teilnahme an einem Kurs setzt dabei grundsätzlich voraus, dass die Teilnehmergebühr bei Kursbeginn auf dem Konto von gourmetrea eingegangen ist. Sollte der Teilnehmer die Überweisung nicht (mehr) rechtzeitig vornehmen können, kann der Teilnehmer bei Kursbeginn auch den Abgang der Zahlung auf das Konto von gourmetrea durch einen geeigneten Beleg (z.B. Kontoauszug; nicht: Durchschlag des Überweisungsauftrags) nachweisen. Liegt bei Kursbeginn die Zahlung des Teilnehmers nicht vor und ist auch der Abgang der Zahlung an gourmetrea nicht nachgewiesen, kann gourmetrea den gebuchten Platz anderweitig vergeben und einem angemeldeten Teilnehmer die Teilnahme an dem Kurs versagen.
Wird der Teilnehmer wegen nicht erfolgter, verspäteter oder nicht nachgewiesener Zahlung der Teilnahmegebühr zu dem Kurs nicht zugelassen und konnte gourmetrea den Platz nicht anderweitig vergeben, bleibt der Teilnehmer verpflichtet, die Teilnahmegebühr an gourmetrea zu zahlen. Dem Teilnehmer steht jedoch der Nachweis frei, dass gourmetrea ein geringerer Schaden als in Höhe der Teilnehmergebühr entstanden ist.
5. Kursverlauf und Mitwirkungspflichten
Weisungen des Veranstalters und der Kursleitung zur Hausordnung und zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sind zu befolgen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, zum Schutze der eigenen Gesundheit und der Gesundheit der anderen Teilnehmer, sich rechtzeitig vor Kursbeginn darüber Gewissheit zu verschaffen, dass er insbesondere keine Allergien, Krankheiten oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen hat, die ihn selbst oder andere Teilnehmer gefährden oder gefährden könnten. Sollte eine solche Gefährdung bestehen oder zu befürchten sein, so ist dies gourmetrea unverzüglich, jedoch rechtzeitig vor Kursbeginn, mitzuteilen.
Nimmt ein Teilnehmer während des Kurses nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückzahlungsanspruch.
6. Stornierung
Der Teilnehmer kann seine Anmeldung ohne Angaben von Gründen stornieren. Stornierungen können ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang bei gourmetrea.
Erfolgt die Stornierung bis zu 21 Tage vor Kursbeginn, sind 20% des Teilnehmerbeitrages, mindestens jedoch 10 € zu zahlen. Im Falle der Stornierung einer Gruppenanmeldung sind 20% des Teilnehmerbeitrages, mindestens jedoch EUR 20,-- pro angemeldetem Gruppenmitglied fällig. Erfolgt die Stornierung vom 20. Tag bis 11. Tag vor Kursbeginn, sind 70 % der Teilnahmegebühr an gourmetrea zu entrichten. Bei Stornierung einer Gruppenanmeldung berechnet sich dieser Betrag auf Basis der bei der Anmeldung der Gruppe angegebenen Teilnehmerzahl. Erfolgt die Stornierung ab 10 Tage vor dem Tag des Kursbeginns, ist die volle Teilnehmergebühr an gourmetrea zu entrichten.
Bei Stornierung einer Gruppenanmeldung berechnet sich dieser Betrag auf Basis der bei der Anmeldung angegebenen Teilnehmerzahl. Dem Teilnehmer oder der Gruppe steht der Nachweis frei, dass gourmetrea im konkreten Fall ein geringerer Schaden als die erhobene Teilnehmergebühr entstanden ist.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher wird von den hier getroffenen Regelungen nicht berührt.
7. Ersatzteilnehmer
Im Falle einer Stornierung kann der angemeldete Teilnehmer auch einen anderen Teilnehmer als Ersatz stellen. Der angemeldete Teilnehmer wird in diesem Fall von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber gourmetrea frei, sobald der Ersatzteilnehmer den Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen ist. Für Stornierungen durch den Ersatzteilnehmer gilt Ziffer 6. entprechend.
Der angemeldete Teilnehmer ist verpflichtet, den von ihm gestellten Ersatzteilnehmer unverzüglich darauf hinzuweisen, dass dieser sich rechtzeitig vor Kursbeginn darüber Gewissheit verschafft, ob er an dem Kurs teilnehmen kann, ohne sich oder die anderen Teilnehmer gesundheitlich zu gefährden (vgl. Ziffer 5.). Der angemeldete Teilnehmer sollte außerdem im eigenen Interesse den von ihm gestellten Ersatzteilnehmer unverzüglich auf die Notwendigkeit rechtzeitiger Zahlung und die Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung (vgl. Ziffer 4.) hinweisen.
8. Absage durch gourmetrea; Änderungen
gourmetrea behält sich vor, Termine für Kurse aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Erkrankung des Kursleiters etc.) abzusagen. gourmetrea wird den Teilnehmer unverzüglich über die Absage informieren und dem Teilnehmer die von diesem gezahlte Teilnahmegebühr ohne Abzug unverzüglich erstatten. Weitere Ansprüche des Teilnehmers gegen gourmetrea aufgrund der Kursabsage bestehen nicht.
gourmetrea kann den Kursinhalt und den Veranstaltungsort ändern, soweit dies notwendig ist, um die Durchführung zu gewährleisten. Bei erheblichen Änderungen, die eine Änderung des Vertragsinhalts zur Folge haben (z.B. Verlegung des Veranstaltungsortes in eine andere Stadt) hat der Teilnehmer ein Kündigungsrecht und das Recht auf Erstattung seiner Teilnehmergebühren.
9. Fristlose Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien, den gebuchten Kurs aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wird durch die vorstehenden Regelungen zur Stornierung oder Absage des Kurses nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn ein Verhalten des Vertragspartners derartig gegen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt, dass dem anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar erscheint. Kein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Vertragspartner etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, an einer Veranstaltung teilzunehmen. gourmetrea ist, soweit ein Referent erkrankt, zum Austausch desselben oder zur Verlegung des Veranstaltungstermins berechtigt. Für die Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen.
10. Haftung und Haftungsausschluss
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
11. Hausordnung
Für Veranstaltungen (Kochkurse, Seminare etc.) in geschlossenen Räumen gilt eine Hausordnung, die vor Ort deutlich sichtbar aushängt und übliche Regelungen zum Verhalten in den Räumlichkeiten enthält. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Regelungen der Hausordnung zu beachten.
12. Datenschutz